Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die staatliche Beihilfe C 40/2009 und C 43/2008 Deutschlands für die Umstrukturierung der WestLB AG, abschließende Genehmigung des Restrukturierungsplans auf der Grundlage der Eckpunktevereinbarung vom 23.06.2011;
Wortlaut des Beschlusstextes:
"Artikel 1
(1) Die von Deutschland zugunsten der WestLB AG durchgeführten und geplanten Maßnahmen, d. h.
a) die Risikoabschirmung von 5 Mrd. EUR für das Phoenix-Portfolio im Jahr 2009,
b) die Kapitalzuführung von 3 Mrd. EUR in Verbindung mit der ersten Übertragung von Vermögenswerten im Jahr 2010,
c) die erste Übertragung von Vermögenswerten an die Erste Abwicklungsanstalt mit einem Beihilfeelement von 10,812 Mrd. EUR im Jahr 2010,
d) die zweite Übertragung von Vermögenswerten an die Erste Abwicklungsanstalt mit einem Beihilfeelement von [1,3-2,6] Mrd. EUR im Jahr 2012,
e) das zusätzliche Kapitalinstrument für die SPM-Bank in Höhe von 1 Mrd. EUR im Jahr 2012,
f) die weitere Verlustdeckung durch das Land NRW für die SPM-Bank in Höhe von [0,5-2,0] Mrd. EUR im Jahr 2012, und
g) die Liquiditätsbereitstellung durch die Anteilseigner der WestLB AG in der ersten Jahreshälfte 2012 [...], sind staatliche Beihilfen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Beihilfen sind angesichts der im Anhang dargelegten Zusagen mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Artikel 2
Deutschland stellt sicher, dass der Kommission ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses vierteljährlich ausführlich über die Maßnahmen berichtet wird, die zu seiner Umsetzung ergriffen werden.
Artikel 3
Die Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 2009 in der Sache C 43/2008 wird aufgehoben.
Artikel 4
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet."
Systematik: Finanzmarkt
Schlagworte: WestLB * Landesbank * Beihilfe (Subvention) * EU-Kommission * Bankrecht